Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1991

Geschäftszahl

90/19/0581

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0145 E 10. November 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Lediglich der die Rechte der Partei gestaltende oder feststellende Teil des Bescheides, nämlich sein Spruch, vermag eine Rechtsverletzung zu bewirken. Nur wenn der Spruch Rechte des Bfr verletzt, kann dies zur Aufhebung des Bescheides wegen Rechtswidrigkeit führen (Hinweis B 8.4.1986, 86/14/0032).