Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1990

Geschäftszahl

90/19/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190156.X01