Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1990

Geschäftszahl

90/19/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0084 3

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung des verantwortlichen Beauftragten, betriebsinterne Anweisungen zu befolgen, ist für die Wirksamkeit der Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ohne Bedeutung.