Verwaltungsgerichtshof
02.07.1990
90/19/0085
GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0084 3
Eine Verpflichtung des verantwortlichen Beauftragten, betriebsinterne Anweisungen zu befolgen, ist für die Wirksamkeit der Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ohne Bedeutung.