Verwaltungsgerichtshof
02.07.1990
90/19/0053
GRS wie 2394/50 B 24. Februar 1951 RS 1
Gegen die Abweisung einer Gnadenbitte ist eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig.
Besprechung in:
AnwBl 1991/12, 924;