Verwaltungsgerichtshof
13.09.1991
90/18/0248
Die falsche Zuordnung durchnumerierter Spruchteile zu den entscheidenden Behörden, sodaß (unrichtig) der Landeshauptmann über Übertretungen der StVO, die Landsregierung über Übertretungen des KFG entschieden hätte, wobei nichts dahin deutet, daß die Behörden bewußt eine ihnen nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen wollten, ist als berichtigungsfähig anzusehen (Hinweis E 13.5.1987, 87/18/0012).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/18/0160