Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1991

Geschäftszahl

90/18/0248

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 85/08/0042 2

Stammrechtssatz

Der Berichtigungsbescheid wirkt, ungeachtet seiner möglichen Rechtswidrigkeit (insb Unzulässigkeit der Erlassung), auf den berichtigten Bescheid zum Zeitpunkt von dessen Erlassung zurück.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/18/0160