Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1990

Geschäftszahl

90/18/0186

Rechtssatz

Dienstanweisungen können den Zulassungsbesitzer nicht von seiner Verantwortung entlasten, zumal eine Überwälzung der den Zulassungsbesitzer treffenden Verpflichtungen auf den ohnedies diesbezüglich separat unter Strafsanktion stehenden Lenker nicht möglich ist (Hinweis E 25.10.1989, 88/03/0202).