Verwaltungsgerichtshof
14.12.1990
90/18/0162
Die Aufnahme von Sachverhaltselementen einer das Auskunftsverlangen auslösenden Verwaltungsübertretung in die Lenkeranfrage kann im Regelfall dem Zulassungsbesitzer - insbesondere dann, wenn er kein Fahrtenbuch führt - behilflich sein herauszufinden, wer das Kfz zur fraglichen Zeit gelenkt hat.