Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1990

Geschäftszahl

90/18/0162

Rechtssatz

Die Aufnahme von Sachverhaltselementen einer das Auskunftsverlangen auslösenden Verwaltungsübertretung in die Lenkeranfrage kann im Regelfall dem Zulassungsbesitzer - insbesondere dann, wenn er kein Fahrtenbuch führt - behilflich sein herauszufinden, wer das Kfz zur fraglichen Zeit gelenkt hat.