Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1990

Geschäftszahl

90/18/0158

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0155 E 4. April 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Macht der Bf Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Unterlassung des Parteiengehörs geltend, dann hat er die entscheidenden Tatsachen bekannt zu geben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind (Hinweis E 7.7.1950, 1456/49, VwSlg 1602 A/1970).