Verwaltungsgerichtshof
20.11.1990
90/18/0158
GRS wie 85/03/0155 E 4. April 1986 RS 4
Macht der Bf Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Unterlassung des Parteiengehörs geltend, dann hat er die entscheidenden Tatsachen bekannt zu geben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind (Hinweis E 7.7.1950, 1456/49, VwSlg 1602 A/1970).