Der Legatar besitzt im nach § 5 Tir HöfeG eingeleiteten höfebehördlichen Verfahren hinsichtlich des ihm zugedachten Grundstückes Parteistellung.Der Legatar besitzt im nach Paragraph 5, Tir HöfeG eingeleiteten höfebehördlichen Verfahren hinsichtlich des ihm zugedachten Grundstückes Parteistellung.