Verwaltungsgerichtshof
05.10.1990
90/18/0099
Aus § 10 Abs 3 Vlbg SpitalG 1990 ergibt sich eine Funktionsprüfung der Geräte nicht.Aus Paragraph 10, Absatz 3, Vlbg SpitalG 1990 ergibt sich eine Funktionsprüfung der Geräte nicht.