Verwaltungsgerichtshof
09.11.1990
90/18/0037
GRS wie 83/01/0521 B 27. April 1984 VwSlg 11422 A/1984 RS 1
Wird nur Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes und einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren und Kommissionsgebühren gewährt, kann aus diesem Titel kein Ersatz von Barauslagen (Fotokopien, Porto) gewährt werden.