Verwaltungsgerichtshof
11.05.1990
90/18/0006
Die Behörde darf einen angebotenen Beweis (wie Zeugen) nur dann von vornherein ablehnen, wenn die angebotenen Beweismittel an sich nicht geeignet sind, über den Gegenstand einen Beweis zu liefern (Hinweis E 30.11.1965, 1186/65).