Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1990

Geschäftszahl

90/18/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0201 E 21. November 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGH ist nur befugt, die Beweiswürdigung der belangten Behörde auf ihre Schlüssigkeit und nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053, VS).