Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1991

Geschäftszahl

90/17/0404

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/22 88/17/0242 3

Stammrechtssatz

Der Einreichung der Erklärung über die Selbstbemessung kommt kraft gesetzlicher Anordnung insofern dieselbe Rechtswirkung wie einer bescheidmäßigen Festsetzung zu, als damit die Abgabe als festgesetzt gilt.