Verwaltungsgerichtshof
14.06.1991
90/17/0404
GRS wie VwGH E 1990/06/22 88/17/0242 3
Der Einreichung der Erklärung über die Selbstbemessung kommt kraft gesetzlicher Anordnung insofern dieselbe Rechtswirkung wie einer bescheidmäßigen Festsetzung zu, als damit die Abgabe als festgesetzt gilt.