Verwaltungsgerichtshof
14.06.1991
90/17/0404
GRS wie VwGH E 1990/06/22 88/17/0242 1
Ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt, wenn eine zu Unrecht festgesetzte, aber dessen ungeachtet vollstreckbar gewordene Abgabe im Vollstreckungsweg eingebracht wurde. Unrechtmäßige Festsetzungen müßten im Rechtsmittelverfahren gegen den Abgaben-(Haftungs-)Bescheid bekämpft werden.