Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1991

Geschäftszahl

90/17/0404

Rechtssatz

Für den Bemessungszeitraum 1982 dürfen die Abgabenbehörden der Stadtgemeinde Wels die Verpackungsanteile nicht in die Getränkesteuerbemessungsgrundlage einbeziehen.