Verwaltungsgerichtshof
30.07.1992
90/17/0403
Die staatliche Familienbeihilfe und Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ehegatten des Abgabenpflichtigen für ein gemeinsames minderjähriges Kind können nicht als Teil des frei verfügbaren monatlichen Nettoeinkommens des Abgabenpflichtigen gewertet werden, aus dem die Abgabenabstattungen geleistet werden können.