Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.07.1992

Geschäftszahl

90/17/0403

Rechtssatz

Die staatliche Familienbeihilfe und Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ehegatten des Abgabenpflichtigen für ein gemeinsames minderjähriges Kind können nicht als Teil des frei verfügbaren monatlichen Nettoeinkommens des Abgabenpflichtigen gewertet werden, aus dem die Abgabenabstattungen geleistet werden können.