Verwaltungsgerichtshof
18.06.1993
90/17/0383
Die Einräumung des Anspruches zum Bezug eines Frühstücks im Kaffeehausbetrieb eines Dritten, anhand eines Berechtigungsbons durch einen Hotelbetreiber erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal "Abgabe von Getränken an den Letztverbraucher" iSd Paragraph eins, Wr GetränkesteuerG 1971.