Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1993

Geschäftszahl

90/17/0383

Rechtssatz

Die Einräumung des Anspruches zum Bezug eines Frühstücks im Kaffeehausbetrieb eines Dritten, anhand eines Berechtigungsbons durch einen Hotelbetreiber erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal "Abgabe von Getränken an den Letztverbraucher" iSd Paragraph eins, Wr GetränkesteuerG 1971.