Verwaltungsgerichtshof
23.05.1990
90/17/0004
Von einem Kfz-Lenker muß verlangt werden, daß er über die Rechtsvorschriften - auch Abgabenvorschriften - die er beim Lenken eines Kfz zu beachten hat, ausreichend orientiert ist.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 190;