Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1990

Geschäftszahl

90/17/0004

Rechtssatz

Von einem Kfz-Lenker muß verlangt werden, daß er über die Rechtsvorschriften - auch Abgabenvorschriften - die er beim Lenken eines Kfz zu beachten hat, ausreichend orientiert ist.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 190;