Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1991

Geschäftszahl

90/16/0231

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2219/79 E 28. Februar 1980 VwSlg 5461 F/1980; RS 5

Stammrechtssatz

Dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal "bewirkt" kommt die Bedeutung von "verursachen" zu. Verursachung ist der Zusammenhang zwischen einem Tun oder Unterlassen und dem dadurch bewirkten Erfolg.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB1991, 450;