Verwaltungsgerichtshof
26.03.1992
90/16/0201
Ganz abgesehen davon, daß die Baubehörde den geplant gewesenen Wärmefangraum in Urkunden - vom Abgabepflichtigen nach dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten im Bauverfahren unwidersprochen - als Veranda (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0181) und Wintergarten (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0001) qualifiziert hatte, muß bei verfassungskonformer Interpretation die Bodenfläche dieses in einem abgeschlossenen Wohnungsverband geplant gewesenen Wärmefangraumes wie die einer Loggia (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038), eines Wintergartens oder einer Veranda der Nutzfläche zugezählt werden.