Verwaltungsgerichtshof
20.02.1992
90/16/0185
Ein Steuerrechtsverhältnis ist der Inbegriff aller Rechte und Pflichten, die die Beteiligten dieses Rechtsverhältnisses haben, wobei die Rechte und Pflichten durch Gesetz begründet werden (Hinweis Gassner, Die Bedeutung der Rechtsnachfolge im Steuerrecht, in Steuern im Rechtsstaat, Festschrift für Gerold Stoll zum 65ten Geburtstag, Wien 1990, S 317 ff, insbesondere S 320 Mitte).