Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1992

Geschäftszahl

90/16/0185

Rechtssatz

Ein Steuerrechtsverhältnis ist der Inbegriff aller Rechte und Pflichten, die die Beteiligten dieses Rechtsverhältnisses haben, wobei die Rechte und Pflichten durch Gesetz begründet werden (Hinweis Gassner, Die Bedeutung der Rechtsnachfolge im Steuerrecht, in Steuern im Rechtsstaat, Festschrift für Gerold Stoll zum 65ten Geburtstag, Wien 1990, S 317 ff, insbesondere S 320 Mitte).