Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1991

Geschäftszahl

90/16/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/16/0110 E 21. März 1985 VwSlg 5976 F/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Im Verfahren über die Geltendmachung der Sachhaftung ist es dem wirtschaftlich Belasteten verwehrt, Einwendungen gegen die Höhe der Abgabenschuld zu erheben.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

91/16/0024 E 24. Mai 1991

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 104;