Verwaltungsgerichtshof
14.02.1991
90/16/0184
Bei den Regelungen des Paragraph 3, Absatz 2, ZollG 1988 und des Paragraph 24, Absatz 2, erster Satz UStG 1972 handelt es sich um sogenannte "dynamische" Verweisungen auf die Rechtsvorschriften für Zölle in der jeweils im maßgebenden Zeitpunkt geltenden Fassung. Zu diesen Vorschriften zählt also grundsätzlich auch der gesamte Abschnitt römisch fünf des ZollG der die Überschrift "Zollschuld" trägt.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/16/0024 E 24. Mai 1991
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 104;