Verwaltungsgerichtshof
14.02.1991
90/16/0184
Die Geltendmachung der Sachhaftung stellt keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern einen Schritt der Abgabeneinhebung dar.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/16/0024 E 24. Mai 1991
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 104;