Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.12.1990

Geschäftszahl

90/16/0179

Rechtssatz

Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schwebens eines solchen.