Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1991

Geschäftszahl

90/16/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/27 90/16/0088 3

Stammrechtssatz

Die Schätzung des Zollwertes gemäß Paragraph 184, BAO ist ein Verfahren, die Zollbemessungsgrundlage mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz des Bemühens um Aufklärung nicht möglich ist. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Die Abgabenbehörde ist im konkreten Fall bei der von ihr durchgeführten Schätzung von jenem Wert ausgegangen, der nach ihrer Überzeugung der Wirklichkeit am nächsten kommt. Es stand ihr im Hinblick auf die unterlassene Mitwirkungspflicht des Abgabenschuldners keine andere Möglichkeit zur Verfügung.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 403;