Verwaltungsgerichtshof
20.02.1992
90/16/0156
GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0227 7
Aktenwidrigkeit iSd Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, Litera a, VwGG liegt nur dann vor, wenn die Behörde bei der Sammlung der Unterlagen für ihre Entscheidung sich mit dem Akteninhalt hinsichtlich der dort festgehaltenen Tatsachen in Widerspruch gesetzt hat, nicht aber, wenn sie aus dem Inhalt der Akten vermeintlich unrichtige Schlüsse zog.