Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1992

Geschäftszahl

90/16/0156

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Abgabenrecht (im weitesten Sinne) nur auf dem Gebiete des Finanzstrafrechtes ein Beweisverwertungsverbot bekannt.