Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.1991

Geschäftszahl

90/16/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0154 4

Stammrechtssatz

Es bedarf keines VS iSd Paragraph 13, VwGG, wenn das neue Erkenntnis auf Grund eines formell ganz neuen - wenn auch inhaltlich dem alten entsprechenden - Gesetzes ergeht.