Verwaltungsgerichtshof
27.06.1991
90/16/0097
GRS wie VwGH B 1991/03/07 90/16/0005 3
Die (bloße) Anführung des Beschwerdeführers als Berufungswerber in der Berufungsschrift bzw im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vermag die vom Gesetz geforderte schriftliche förmliche Erklärung als Beitretender zur Berufung nicht zu ersetzen
(Hinweis B 19.5.1988, 87/16/0009, 0011).