Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1991

Geschäftszahl

90/16/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1178/66 E 19. Dezember 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begünstigungsvorschrift des Paragraph 7, Absatz eins, GrEStG 1955 kann auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht in mehrere wirtschaftliche Einheiten zerfällt, nicht angewendet werden. Dies gilt auch dann, wenn diese wirtschaftlichen Einheiten räumlich in unmittelbarer Verbindung stehen (Hinweis E VS 25.6.1964, 680/63 VwSlg 3108 F/1964).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/16/0090

90/16/0092

90/16/0091