Verwaltungsgerichtshof
28.06.1995
90/16/0085
Auch Tagebücher, die in die Unternummer 482010 des Zolltarifs einzureihen sind, können aufwendig gestaltet sein. Auf Bestimmungen der Gewerbeordnung kommt es bei der Tarifierung einer Ware nicht an.
ECLI:AT:VWGH:1995:1990160085.X04