Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1995

Geschäftszahl

90/16/0085

Rechtssatz

Auch Tagebücher, die in die Unternummer 482010 des Zolltarifs einzureihen sind, können aufwendig gestaltet sein. Auf Bestimmungen der Gewerbeordnung kommt es bei der Tarifierung einer Ware nicht an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1995:1990160085.X04