Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Geschäftszahl

90/16/0077

Rechtssatz

Ein Beginn der Ausführungshandlung iSd Paragraph 13, Absatz 2, FinStrG ist gegeben, wenn beim Schmuggel der Täter sich mit der Konterbande der Zollgrenze so weit genähert hat, daß er meint, sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten und ohne Entdeckung überschreiten zu können (Hinweis E 12.10.1989, 89/16/0130). Dasselbe muß für die Bestimmung des Paragraph 2, Absatz eins, TabMG gelten.