Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1990

Geschäftszahl

90/16/0032

Rechtssatz

Die auf die einzelnen Wohnsitze entfallenden Aufenthaltszeiten sind ein bedeutsames quantitatives Kriterium dafür, wo der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer Person besteht (Hinweis E 19.2.1987, 86/16/0198).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 29;