Verwaltungsgerichtshof
20.06.1990
90/16/0032
Die auf die einzelnen Wohnsitze entfallenden Aufenthaltszeiten sind ein bedeutsames quantitatives Kriterium dafür, wo der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer Person besteht (Hinweis E 19.2.1987, 86/16/0198).
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 29;