Verwaltungsgerichtshof
06.12.1990
90/16/0031
GRS wie 0980/65 E 27. September 1966 VwSlg 3498 F/1966 RS 3
Die Paragraph 48 und Paragraph 172, Zollgesetz 1955 enthalten die Verpflichtung zur Stellung von eingeführten Waren. Der Verfügungsberechtigte ist daher verpflichtet, aktiv tätig und dafür zu sorgen, daß die zollhängige Ware einer der Arten des Zollverfahrens unterzogen wird.