Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1990

Geschäftszahl

90/16/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 6

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0181).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/16/0027

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 132;