Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1991

Geschäftszahl

90/16/0011

Rechtssatz

Stellt die Abgabenbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbssteuer vorzuschreiben (Hinweis E 24.9.1981, 16/1245/80).