Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1991

Geschäftszahl

90/15/0183

Rechtssatz

Das Hervorkommen neuer Sachverhaltselemente im Sinn des Paragraph 303, BAO wird durch die Möglichkeit mehr oder minder aufwendiger Schlußfolgerungen aus anderen Sachverhaltselementen nicht berührt.