Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Geschäftszahl

90/15/0181

Rechtssatz

Umsätze im Rahmen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes iSd Paragraph 45, Absatz 2, BAO sind im allgemeinen (ausgenommen im Anwendungsbereich des Paragraph 6, Ziffer 15, UStG 1972) nicht von der Umsatzsteuer befreit (Hinweis Kohler-Quantschnigg-Wiesner, Besteuerung der Vereine 4, 89), sie unterliegen vielmehr gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 12, UStG 1972 dem begünstigten Steuersatz.