Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Geschäftszahl

90/15/0181

Rechtssatz

Regelmäßig stattfindende entgeltliche Auftritte eines Trachtenvereines im Rahmen von "Tiroler-Abenden" in Fremdenverkehrsbetrieben stellen ebenso wie die Veräußerung bespielter Tonbandcassetten eine im Rahmen eines Leistungsaustausches nachhaltig ausgeübte Tätigkeit des Vereines dar.