Verwaltungsgerichtshof
16.12.1991
90/15/0181
Regelmäßig stattfindende entgeltliche Auftritte eines Trachtenvereines im Rahmen von "Tiroler-Abenden" in Fremdenverkehrsbetrieben stellen ebenso wie die Veräußerung bespielter Tonbandcassetten eine im Rahmen eines Leistungsaustausches nachhaltig ausgeübte Tätigkeit des Vereines dar.