Verwaltungsgerichtshof
17.02.1992
90/15/0169
Voraussetzung für die Erlassung eines die Zurechnung ändernden Fortschreibungsbescheides ist, daß die wirtschaftliche Einheit iSd Paragraph 2, BewG, auf die sich der Bescheid bezieht, ungeachtet der geänderten Zurechnung weiterhin besteht.