Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1992

Geschäftszahl

90/15/0169

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erlassung eines die Zurechnung ändernden Fortschreibungsbescheides ist, daß die wirtschaftliche Einheit iSd Paragraph 2, BewG, auf die sich der Bescheid bezieht, ungeachtet der geänderten Zurechnung weiterhin besteht.