Verwaltungsgerichtshof
08.10.1990
90/15/0134
GRS wie 86/16/0236 E 19. März 1987 RS 1
Die vom VwGH E vom 22.1.1987, 86/16/0194 für Rechtsanwälte entwickelten Grundsätze über die Zurechnung des Verschuldens im Falle einer Fristversäumung, hervorgerufen durch einen Fehler des Kanzleipersonals, gelten auch für Wirtschaftstreuhänder.