Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1991

Geschäftszahl

90/15/0116

Rechtssatz

Wegen der besonderen Bedeutung der Persönlichkeit des einzelnen Gesellschafters stellt ein rechtsgeschäftlich vorgenommener Gesellschafterwechsel bei einer Personenhandelsgesellschaft immer auch eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages dar (Hinweis Hueck, Das Recht der OHG4 390, 396).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1991/6, 408;;