Verwaltungsgerichtshof
14.01.1991
90/15/0116
Wegen der besonderen Bedeutung der Persönlichkeit des einzelnen Gesellschafters stellt ein rechtsgeschäftlich vorgenommener Gesellschafterwechsel bei einer Personenhandelsgesellschaft immer auch eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages dar (Hinweis Hueck, Das Recht der OHG4 390, 396).
Besprechung in:
AnwBl 1991/6, 408;;