Verwaltungsgerichtshof
10.06.1991
90/15/0115
GRS wie 89/08/0266 E 12. Dezember 1989 RS 2
Mangels einer gesetzlich angeordneten bindenden Wirkung von behördlichen Auskünften, Zusagen udgl, vermögen derartige Äußerungen behördlicher Organe die Nichtanwendung bindender gesetzlicher Regelungen - auch für den Einzelfall - nicht zu rechtfertigen.