Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

90/15/0115

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/14/0260 2

Stammrechtssatz

Vertrauensschutz nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann - unter weiteren Voraussetzungen - nur einer Disposition des Steuerpflichtigen zukommen, die durch ein das Vertrauen rechtfertigendes Verhalten der Behörde ausgelöst worden ist (Hinweis auf E 30.11.1981, 3166, 3225 bis 3227/79 und auf E 14.12.1982, 82/14/0036).