Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

90/15/0115

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0116 2

Stammrechtssatz

Wegen der besonderen Bedeutung der Persönlichkeit des einzelnen Gesellschafters stellt ein rechtsgeschäftlich vorgenommener Gesellschafterwechsel bei einer Personenhandelsgesellschaft immer auch eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages dar (Hinweis Hueck, Das Recht der OHG4 390, 396).