Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1991

Geschäftszahl

90/15/0071

Rechtssatz

Der Inhalt einer Rechnungsberichtigung kann sich aus dem in der mit "berichtigte Faktura" überschriebenen Urkunde fehlenden USt-Ausweis ergeben.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 32;