Verwaltungsgerichtshof
08.04.1991
90/15/0071
Die "entsprechende Berichtigung" einer Rechnung iSd Paragraph 11, Absatz 12, UStG 1972 bedarf wie eine "Rechnung" iSd im UStG 1972 gebrauchten Begriffes der Schriftform. Davon abgesehen können dem Gesetz keine bestimmten Formerfordernisse für die Berichtigung des USt-Ausweises in einer Rechnung entnommen werden.
Besprechung in:
ÖStZ 1992, 32;