Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1991

Geschäftszahl

90/15/0071

Rechtssatz

Die "entsprechende Berichtigung" einer Rechnung iSd Paragraph 11, Absatz 12, UStG 1972 bedarf wie eine "Rechnung" iSd im UStG 1972 gebrauchten Begriffes der Schriftform. Davon abgesehen können dem Gesetz keine bestimmten Formerfordernisse für die Berichtigung des USt-Ausweises in einer Rechnung entnommen werden.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 32;